Der Staat fördert den Heizungstausch so stark wie nie zuvor. Seit der Förderreform vom 21. Juli 2026 läuft die Wärmepumpen-Förderung über die KfW (Programm 458) — und wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann bis zu 80% der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten.
Wer kann Förderung beantragen?
Grundsätzlich jeder Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes. Auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt. Wichtig: Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
- Grundförderung: 30% für alle Antragsteller
- Klimageschwindigkeits-Bonus: +16% bei Austausch einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (der Bonus sinkt schrittweise weiter)
- Einkommensbonus: +40% (Haushaltseinkommen bis 30.000 €), +30% (bis 40.000 €) oder +10% (bis 50.000 €/Jahr zu versteuerndes Einkommen)
💡 Praxis-Tipp: Die Boni sind kombinierbar, der Gesamtzuschuss ist aber auf maximal 80% gedeckelt. Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten (erste Wohneinheit) — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Lassen Sie BeVi Tech prüfen, welche Kombination für Sie möglich ist.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Förderung
- 1. Angebot einholen — vor Auftragsvergabe, nicht danach
- 2. Antrag stellen — über das KfW-Zuschussportal (wir übernehmen das für Sie)
- 3. Bewilligungsbescheid abwarten — dann erst Auftrag erteilen
- 4. Installation — durch zertifizierten Fachbetrieb (wie BeVi Tech)
- 5. Verwendungsnachweis einreichen — Auszahlung erfolgt danach
Häufige Fehler beim Antrag
Der häufigste Fehler: Der Auftrag wird vor dem Antrag erteilt. Dann verfällt die Förderung komplett. Als zertifizierter Fachbetrieb übernehmen wir den gesamten Förderantrag für Sie — kostenlos und korrekt.
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